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Irreführende Werbung mit privatem Testurteil: Gericht stoppt Höffner-Werbung

Zwei Jahre lang hatte sich Möbel Höffner mit dem Siegel des Besten Möbelhauses Deutschlands geschmückt, doch nun entschied das Landesgericht in Potsdam, dass das Gütesiegel unseriös ist und deshalb nicht damit geworben werden darf. Bei dem Test waren im Jahr 2009 jeweils zehn Zweigstellen der 14 größten Möbelketten vom Deutschen Institut für Servicequalität unter die Lupe genommen worden. Geprüft wurde unter anderem, wie sich das Umfeld der Niederlassung gestaltet und wie es um das Gebäude selbst, die Atmosphäre im Haus sowie die Kompetenz und Ausbildung der Angestellten bestellt wird. Was nicht stattfand, aber Teil jeder Studie über Möbelhäuser ist, waren Testkäufe, womit einerseits Lieferzeiten und andererseits die Kosten überprüft werden können.

Des Weiteren gilt das Deutsche Institut für Servicequalität nicht als objektiv, denn es folgt keinem öffentlichen Auftrag, sondern besitzt nur eine beschränkte Haftung. Es ist ein Privatunternehmen, anders als das Deutsche Institut für Marktforschung beispielsweise. Weil das Möbelhaus das Testergebnis trotzdem verwendete, um Kunden zu gewinnen, leitete der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechtliche Schritte ein und bekam gleich in der ersten Instanz recht. Ab sofort darf Höffner das vermeintliche Gütesiegel nicht in die Werbung einfließen lassen. Siegel für objektive Untersuchungen, die auf einer zuverlässigen Grundlage durchgeführt werden, können in der Wirtschaft weiterhin verwendet werden. Die Vergleichtests der Stiftung Warentest beispielsweise entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.